Nutzungsbedingungen
    
            
                
                            
                    
                                    
                    
                                    
            
                                    
    
        
                
    
    
        § 1 Vertragsgegenstand
- Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung des Zählerschrank-Konfigurators auf der Webseite www.zsk.alexander-buerkle.com oder der Webseite des Anbieters www.zaehlerschrank.alexander-buerkle.com (nachfolgend auch „ZSK“ oder „Software“). ZSK ermöglicht die einfache Planung von Zählerschränken abhängig vom Aufstellort des Zählerschrankes unter Berücksichtigung der Anforderungen des jeweiligen Netzbetreibers. 
 - Die ZSK-Software wird vom Anbieter, der Alexander Bürkle GmbH & Co.KG (nachfolgend „Anbieter“), als webbasierte SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird die entgeltliche bzw. in der Demoversion unentgeltliche und zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenzte Gewährung der Nutzung des ZSK durch den Anbieter über das Internet ermöglicht.
 - Die Software ermöglicht die Verarbeitung und Analyse von Daten, die teilweise von Dritten stammen und in das Ergebnis einfließen. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der von Dritten bezogenen Daten. 
 - Für die Vertragsbeziehung und die Nutzung der ZSK -Software gelten ausschließlich diese Vertragsbedingungen. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
 
§ 2 Vertragsschluss
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Anbieters zustande, spätestens mit Registrierung des Kunden auf der ZSK-Webseite oder der Webseite des Anbieters und Bestätigung durch den Anbieter. Einzelheiten zum Angebot und den Inhalten der Angebote sowie den ggf. entstehenden Kosten ergeben sich aus den  Angeboten auf den Webseiten des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, die Annahme ohne Begründung abzulehnen.
 - Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich der Anbieter, auch wenn sich dieser Dienstleistungen Dritter bedient.
 - Die Nutzung ist nur für registrierte Kunden von Alexander Bürkle möglich. Der Kunde muss sicherstellen, dass er bzw. die von ihm benannten Nutzer über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen, da sich die Software nur an Anwender mit besonderen elektrotechnischen Fachkenntnissen im Bereich Planung, Fertigung und Installation.
 
§ 3 Art und Umfang der Leistung
- Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in ihrer jeweils aktuellen Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht, zur Nutzung bereit. Die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
 - Soweit die Software ausschließlich auf den Servern des Anbieters oder eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software und der Anbieter räumt auch keine solchen Rechte ein. Der Anbieter räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen. Eine Physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.
 - Der Kunde kann die Software in einer kostenfreien Demo-Version oder als entgeltpflichtige Version verwenden. Die Demo-Version beinhaltet einen eingeschränkten Nutzungsumfang im Vergleich zur entgeltpflichtigen Version. Für die entgeltpflichtige Version gelten Mindestlaufzeiten. Der Umstieg auf die entgeltpflichtige Version ist jederzeit möglich. 
 - Der Anbieter stellt dem Kunden zur Ablage von Daten und für Zwecke der Nutzung der Software ausreichend Speicherplatz auf seinen Servern zur Verfügung.
 - Der Anbieter wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. Den Anbieter treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich.
 - Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Eine weitergehende Nutzung der Software durch den Kunden ist nicht gestattet.
 
§ 4 Verfügbarkeit der Software
- Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
 - Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich beim Anbieter anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, gilt § 536 c BGB entsprechend.
 
§ 5 Recht zur Datenverarbeitung
- Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
 - Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. 
 - Der Anbieter hat, soweit personenbezogene Daten an Dritte übermittelt werden, mit diesen eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen. 
 - Beide Parteien verpflichten sich im Rahmen der Vereinbarung, bei allen aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlichen und gesetzlich vorgegebenen Maßnahmen mitzuwirken. 
 
§ 6 Gewährleistung
- Die Gewährleistung für Mängel der Software richtet sich nach den mietrechtlichen Vorschriften der §§ 536 ff. BGB.
 - Eine Gewährleistung dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden oder dessen Kunden geeignet ist und mit der beim Kunden oder dessen Kunden vorhandenen Software zusammenarbeitet, wird ausgeschlossen. 
 - Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass die Server auf der die Software laufen, ständig erreichbar sind und die Software damit ständig zur Verfügung steht.
 - Der Kunde hat erkannte Mängel unverzüglich anzuzeigen.
 
§ 7 Daten von Dritten
- Der Anbieter erhält für die Erstellung der Ergebnisse Daten von Dritten, die in die Analyse und Verarbeitung einfließen. Diese Daten werden vom Anbieter nicht auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität überprüft.
 - Für die von Dritten bezogenen Daten übernimmt der Anbieter keine Gewähr. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Verantwortung für:
- die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten
 - die Qualität der Daten
 - die Eignung der Daten für den vom Kunden beabsichtigten Zweck
 - die Rechtmäßigkeit der Datenbeschaffung durch die Dritten
 
 - Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Software auf Daten basieren können, deren Qualität nicht vom Anbieter kontrolliert wird. Die Nutzung der Ergebnisse erfolgt daher auf eigenes Risiko des Kunden.
 
§ 8 Rechtsmängel
- Der Anbieter gewährleistet, dass bei einer vertragsgerechten Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln gewährleistet der Anbieter, dass der Kunde eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit der Software erhält oder er den Vertrag beenden kann.
 - Der Kunde unterrichtet den Anbieter unverzüglich, mindestens in Textform, falls Dritte Schutzrechte an der Software geltend machen. Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Verteidigung gegen die Angriffe des Dritten.
 
§ 9 Haftung
- Die Haftung des Anbieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist unbegrenzt für Schäden, die 
- der Anbieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, oder die
 - aus der schuldhaften (also mindestens fahrlässigen) Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.
 
 - Die Haftung des Anbieters für sich, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen ist der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden für Schäden, die
- aus der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Anbieter. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; also Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde, oder
 - aus der grob fahrlässigen Verletzung sonstiger Pflichten durch Beauftragte und Mitarbeiter des Anbieters, die nicht Organe oder leitende Angestellte, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters sind, resultieren.
 
 - In den Fällen der unter 2. aufgeführten Punkte, haftet der Anbieter nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
 - Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit oder einer zugesicherten Eigenschaft des Vertragsgegenstandes. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
 - Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Daten oder Programmen. Im Übrigen unterliegt jede Haftung des Anbieters wegen Datenverlustes den übrigen Beschränkungen zur Haftung.
 - In den Fällen der unter 2. aufgeführten Fällen verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden spätestens nach einem Jahr von dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an.
 - Jede weitere Haftung des Anbieters für Schadensersatz ist ausgeschlossen.
 - Die vorstehenden Ziffern gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche den Kunden gegen Mitarbeiter oder Beauftragte des Anbieters.
 - Der Kunde ist verpflichtet, Sicherungssysteme und Schutzmechanismen wie Firewalls und Anti-Virensoftware zu benutzen, um Schädigungen seines IT-Systems durch Dritte zu verhindern. Dem Kunden ist bewusst, dass Risiken hierdurch nicht vollständig ausgeschlossen werden können. 
 
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss und läuft bis zum Ende des vereinbarten Leistungszeitraums. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils erneut um den zuvor vereinbarten Abrechnungszeitraum. Beide Parteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis jeweils zum Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraums mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende des Abrechnungszeitraums zu kündigen.  
 - Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Der Anbieter infolge einer vom Anbieter nicht zu vertretenden Nichtbelieferung von Updates durch Dritte dauerhaft nicht leistungsfähig ist, obwohl der Anbieter alle ihm zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, die Updates zu beschaffen.
 - Der Kunde an der Software unbefugt Eingriffe durchgeführt hat oder durch Dritte durchführen hat lassen.
 - Der Kunde ist mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug und leistet auch auf schriftliche Mahnung durch den Anbieter mit Setzen einer angemessenen Nachfrist keine vollständige Zahlung.
 - Der Kunde gerät in Vermögensverfall oder sonstige Umstände lassen bei vernünftiger Wertung aus Sicht des Anbieters die Zahlungsunfähigkeit des Kunden befürchten, für den Kunden ist ein Insolvenzverfahren beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden oder es ist eine Löschung oder Liquidation des Kunden im Handelsregister beantragt oder eingetragen worden.
 - Der Kunde erbringt seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht vertragsgemäß.
 - Eine Vertragspartei verletzt eine sonstige Pflicht und, soweit abstellbar oder behebbar, beendet oder behebt diese Pflichtverletzung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch die andere Vertragspartei, vorausgesetzt dass eine solche Frist oder Aufforderung, insbesondere unter Berücksichtigung der Schwere der Pflichtverletzung oder sonstiger besonderer Umstände nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.
 
 - Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform.
 - Im Falle einer Vertragsbeendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, erlöschen die Nutzungsrechte des Kunden. Der Anbieter wird die Daten des Kunden nach Vertragsende für einen Zeitraum von 4 Wochen zur Abholung bereithalten und danach löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
 
§ 11 Geheimhaltungspflicht
- Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
 - Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus fort.
 - Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche bezeichnet werden oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind.
 
§ 12 Nutzungsrechte an Ergebnissen
- Der Anbieter räumt dem Kunden die zeitlich, räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an den mit Hilfe der der Software während der Laufzeit dieser Vereinbarung erstellten Ergebnissen für eigene Zwecke ein. Eine entgeltliche Weiterveräußerung dieser Ergebnisse an Dritte ist nicht gestattet.
 - In der Demoversion sind die Ergebnisse mit einem Wasserzeichen versehen, das vom Kunden nicht entfernt werden darf. 
 
§ 13 Support
- Der Anbieter bietet dem Kunden einen Support per E-Mail zsk@alexander-buerkle.de zu den üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 16 Uhr, Freitag von 8 Uhr bis 15 Uhr. An bundeseinheitlichen Feiertagen sowie Feiertagen in Baden-Württemberg erfolgt kein Support.
 
§ 14 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Für die Nutzung der Software müssen die, sich aus der Produktbeschreibung ergebenden Systemvoraussetzungen, beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung. Der Kunde hat die zur Verfügung gestellte Software unverzüglich ab Lieferung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) fachkundig zu untersuchen. Er hat erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers unverzüglich und so detailliert zu rügen, dass der Fehler von uns reproduzierbar ist. Der Kunde hat den Anbieter über die Art und Auftreten des Fehlers zu informieren und bei der Eingrenzung und Behebung von Fehlern mitzuwirken. 
 - Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z. B. durch Datensicherung, Dokumentation der Softwarenutzung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung). Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Funktionsfähigkeit der Arbeitsumgebung für die Nutzung der Software sicherzustellen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse.
 - Der Kunde ist verpflichtet alle Zugangsdaten, wie zum Beispiel Benutzernamen und Passwörter, sicher zu verwahren, geheim zu halten und gegen Zugriff Dritter zu sichern.
 - Soweit der Kunde dem Anbieter geschützte Inhalte überlässt (z.B. Grafiken, Marken und sonstige urheber- oder markenrechtlich geschützte Inhalte), räumt er dem Anbieter sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Rechte ein. Das umfasst insbesondere das Recht, die entsprechenden Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Kunde versichert in diesem Zusammenhang, dass er alle erforderlichen Rechte an den ihm überlassenen Daten besitzt, um dem Anbieter die entsprechenden Rechte einzuräumen.
 
§ 15 Preise und Zahlung
- Für die Nutzung der Software zahlt der Kunde das vereinbarte Entgelt gemäß dem Angebot auf der Webseite. In der entgeltpflichtigen Version fällt pro generiertem Projekt eine Projektgebühr an. Das Entgelt für die Software fällt auch ohne Nutzung der Software an. 
 - Die Zahlung des Entgelts für die Nutzung der entgeltlichen Version der Software erfolgt jährlich im Voraus. Die Projektgebühren werden in der Regel mindestens halbjährlich vom Anbieter abgerechnet. Der Anbieter erstellt über die Nutzungsentgelte und Gebühren eine Rechnung. 
 - Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
 - Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
 
§ 16 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
- Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen aus Verträgen, welche diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist Freiburg im Breisgau. 
 - Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen unterliegenden Verträgen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Freiburg im Breisgau. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch vor jedem anderen Gericht zu verklagen. 
 - Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.